Kosten

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

Meine Behandlung wird von privaten Krankenkassen in der Regel übernommen, der Umfang und die Bedingungen der Kostenübernahme einer Psychotherapie hängen von Ihren persönlichen Vertragsbedingungen ab. Grundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Das Honorar für Einzeltherapien richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) für eine Behandlungsstunde. Das Honorar für Mediation und Coaching, Paartherapien und Familientherapien wird individuell vereinbart.

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte können eine Therapie über das Kostenerstattungsverfahren abrechnen. Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, die Kosten einer Therapie auch bei einem Psychotherapeuten ohne Kassensitz zu erstatten (§ 13 Abs. 3 SGB V). Die genauen Bedingungen der Kostenübernahme besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.